Unser Anspruch: Höchsten Ansprüchen gerecht werden.

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Umwelt- und Sozialrichtlinie

Umweltschutz, die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen sowie die Einhaltung verbindlicher Sozialstandards sind grundlegende Faktoren für den wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsprozess.
Die Unterstützung einer nachhaltig zukunftssicheren Entwicklung sehen wir als unsere gesellschaftliche Verantwortung.

ESG + Impact

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Heute ist Impact Investing die ideale Kombination aus attraktiven Renditen und positiven Beiträgen zu nachhaltigen Zielen oder Themen – zumindest dann, wenn man zuvor kompetent beraten wurde.

 

Mit Artikel 9 der EU Offenlegungsverordnung (2019/2088) wurden entsprechende Nachhaltigkeitsziele definiert und somit die Basis für die Klasse der Impact Investments geschaffen. Als Grundlage dienten hier die SDGs der United Nations.

 

Die Voraussetzung dafür, dass ein Investment als Impact Investment gemäß Artikel 9 klassifiziert werden kann, ist zum einen die Definition der ESG-Ziele, zum anderen die laufende Überprüfung der Einhaltung selbiger sowie die Messung des jeweiligen Impacts.

 

Für Projekte der DEG Impact kommt das Impact Measurement-Tool (DERa) der DEG zum Einsatz. Sowohl sollen “Zentrale Entwicklungseffekte des Privatsektors” erzielt als auch die “Art und Weise unternehmerischen Handelns” in den Entwicklungs- und Schwellenländern durch die Investitionen verbessert werden.

 

Aspekte wie „Gute, faire Beschäftigung“, „Entwicklung von Märkten und Sektoren“ sowie „Umweltverträgliches Wirtschaften“ sollen erreicht werden – und dabei gleichzeitig auch ein „Nutzen für die lokalen Gemeinden“ entstehen.

DERa® – Wirksamkeit messen

Zentrale Entwicklungseffkte des privatsektors

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Gute, faire Beschäftigung

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Lokales Einkommen

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Entwicklung von Märkten & Sektoren

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Art & Weise unternehm- erischen Handelns

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Umweltverträgliches Wirtschaften

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Nutzen für lokale Gemeinden

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Einhaltung Internationaler Standards

In Übereinstimmung mit den Umwelt- und Sozialstandards (Environmental and Social Standards) der Weltbank und den IFC Performance Standards für die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor stellen wir sicher, dass nationale und internationale Umwelt- und Sozialstandards angewandt werden. Unternehmen oder Vorhaben werden außerdem anhand der DEG Ausschlussliste im Zuge eines Negativ Screenings beurteilt.

 

Wir sind Unterzeichner der Operating Principles for Impact Management und setzen diese in Beratungsmandaten mit messbaren positiven Auswirkungszielen auf die Gesellschaft oder die Umwelt ein. 

Als Impact-Anlageberater ermöglichen wir den Investitionsvorhaben in Emerging Markets den Zugang zu kommerziellem privatem Kapital und sorgen für die nachhaltige und wirkungsvolle Verwaltung der Investments. Dadurch tragen wir zur Erfüllung des SDG 9, Unterziel 9.3, bei: “Insbesondere in den Entwicklungsländern den Zugang kleiner Industrie- und anderer Unternehmen zu Finanzdienstleistungen, einschließlich günstiger Kredite, und ihre Einbindung in Wertschöpfungsketten und Märkte erhöhen”.

 

DEG Impact Disclosure Statement 2024 bezogen auf das Beratungsmandat GIIF

DEG Impact BlueMark Verifier Statement 2024 bezogen auf das Beratungsmandat GIIF

Harmonisierte EDFI Ausschlusslistearrow

Wir übernehmen Verantwortung

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Mit unserer Arbeit tragen wir nachhaltig zur Steigerung des Umwelt- und Sozialbewusstseins in unseren Partnerländern bei.

 

Hier finden Sie weitere Informationen zur DEG-Umwelt- und Sozialrichtlinie und zur Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor sowie die ESG Strategie der DEG Impact GmbH.

Mehr Wert, wenn der Mehrwert stimmt.

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